NACHFOLGE / VERMÖGENSPLANUNG

Die Übertragung Ihres Unternehmens oder sonstigen Vermögens an Ihre Familienangehörigen oder an Dritte stellen wir im Rahmen entsprechender Testamente oder Erbverträge für Sie sicher, flankiert durch etwaige güterrechtliche Vereinbarungen sowie pflichtteilsbezogene Erklärungen. Aufgrund des Vorranges jeweiliger gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor den vorgenannten Maßnahmen, beraten wir Sie so, dass Ihre erbrechtliche Nachfolgeplanung stets mit den geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Vermögensverwaltung in Einklang steht. Diese Nachfolgeregelung berücksichtigt auch etwaige EU-rechtliche Anforderungen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zugleich unterstützen wir Sie, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten im Wege der Schenkung auf Ihre Angehörigen zu übertragen und sich oder Ihrem Ehepartner Einfluss- und Nutzungsmöglichkeiten hieran vorzubehalten. Im Rahmen einer etwaigen Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge gestalten wir jeweilige Familiengesellschaften, die eine schrittweise Heranführung jeweiliger Erben an das Unternehmen bzw. Vermögen vorab ermöglichen. Familienverfassungen helfen Ihnen dabei, die gemeinsamen Werte und besonderen moralischen Ansprüche Ihrer Familie für die Zukunft festzuhalten, und werden durch uns auf Wunsch bei der vertraglichen Gestaltung mit einbezogen.

ANSPRECHPARTNER

Herr Hölck

T  +49 40 82 22 42 - 0
F  +49 40 82 22 42 - 242

E  nehls@kolaschnik-partner.de

Herr Hölck

T  +49 40 82 22 42 - 0
F  +49 40 82 22 42 - 242

E  nehls@kolaschnik-partner.de

Herr Hölck

T  +49 40 82 22 42 - 0
F  +49 40 82 22 42 - 242

E  nehls@kolaschnik-partner.de

 

Impressum  |  Sitemap   |  Disclaimer

Über uns   |   Jobs   |   Kontakt

LEISTUNGEN

Team