Das Führen von Rechtsstreitigkeiten Prozessen und auch die Vollstreckung aus Urteilen vor den Zivil- und Arbeitsgerichten gehört für uns neben der rein gestaltenden Beratung zum Alltagsgeschäft. Vor jedem Prozess prüfen wir sorgfältig die außergerichtliche Beilegung der Rechtsstreitigkeit. Wir begleiten Sie auch in Schiedsverfahren oder im Rahmen einer Mediation zur Beilegung Ihres Rechtsstreits. Im Rahmen dieser Litigation betreibt jeder unserer Anwälte das Verfahren in seinem fachlichen Spezialgebiet. So gewährleisten wir Ihre optimale gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung durch entsprechende materielle Kenntnisse, die uns gegenüber herkömmlichen Prozessanwälten auszeichnet. Diese ermöglichen es uns auch ggf. im Rahmen einer reinen Mediation zwischen den streitigen Parteien zu vermitteln und auf eine sachgerechte Lösung hinzuwirken. Dieses gilt jeweils im Hinblick auf jeweilige Rechtsstreitigkeiten von Ihnen oder Ihrem Unternehmen gegenüber externen Dritten wie auch im Falle gesellschaftsinterner Gesellschafterstreitigkeiten, systeminterner Auseinandersetzungen von Ihnen als Franchise- bzw. Lizenzgeber mit jeweiligen Franchise- bzw. Lizenznehmern oder arbeitsvertraglichen Streitigkeiten.
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Herr Hölck
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