Bei der Finanzierung Ihres Unternehmens beraten wir Sie nicht nur im Rahmen jeweiliger Darlehens- bzw. Kreditverträge und der zugehörigen Sicherungsmaßnahmen zugunsten Ihrer Banken oder sonstigen Kapitalgeber sondern auch bei der Auswahl weitergehender rechtlicher Instrumente zur Stärkung Ihrer jeweiligen Fremd- bzw. Eigenkapitalbasis. Dieses umfasst etwaige Mezzanine bezogene Gestaltungen, z.B. Genussrechte, partiarische Darlehen. Etwaige aufsichtsrechtliche Bestimmungen (z.B. nach Kreditwesengesetz) und diesbezüglicher Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sind hierbei zu beachten, nicht nur im Falle externer Finanzierungen, sondern ggf. auch im Rahmen bloßer Gesellschafterfinanzierungen. Wir beraten daneben langjährig (Privat-)Banken und sind mit den Anforderungen von diesen oder jeweiligen anderen Finanzinvestoren an eine etwaige Finanzierung/Unternehmensbeteiligung vertraut. Hier beraten wir Sie nicht nur beim Einstieg solcher Kapitalgeber, sondern auch bei der laufenden rechtlichen Bewertung weiterer Unternehmensmaßnahmen im Lichte der getroffenen Vereinbarungen sowie auch beim Exit dieser Kapitalgeber.
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